Juristische Absicherung „biologischer“ Therapien: Allgemeines Haftungsrecht unter Berücksichtigung arzneimittelrechtlicher Besonderheiten der Komplementärmedizin (Dr. Frank Breitkreutz, 23. Oktober 2013 in Rostock)
Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz 23. Oktober 2013 Der erste Teil des Referates widmet sich der juristischen Absicherung komplementärmedizinischer Therapien aus Sicht des Behandlers. Er zeigt auf, inwieweit Heilberufler generell exponiert sind (Vorliegen eines Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehlers) und stellt die Risiken dar, die in einer Abweichung vom (S3-)Standard liegen können.
Der zweite Teil des Vortrages widmet sich den in der „biologischen“ Medizin an Beliebtheit gewinnenden Infusionen und/oder peroralen Applikationen von Amygdalin (auch als Laetril bzw. als (Pseudo-)Vitamin B 17 bekannt) und Germaniumsesquioxid: Knapp dargestellt werden insbesondere die Frage der Bedenklichkeit i. S. v. § 5 Abs. 1 AMG sowie die hiermit verbundenen Fragen des Arzt- und Arzneimittelstrafrechts. Eine Darstellung der gebührenrechtliche korrekte Abrechnung schließt das Referat. Weitere Informationen:
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