Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 23. November 2013 in Heidelberg
Das Referat ist im Wesentlichen eine Wiederholung des Vortrages vom 09. November auf dem CFB-Forum 2013, für welches aufgrund der großen Nachfrage keine Anmeldungen mehr entgegengenommen werden konnten.
Kern der Ausführungen ist das Haftungs-, Gebühren- und Arzneimittelrecht von Heilberuflern unter besonderer Berücksichtigung der Infusionstherapie mit so genannten „ambivalenten“ Arzneistoffen.
Im Mittelpunkt stehen
- Die hinreichende Patientenaufklärung und die Überwachung der Therapie
- Die gebührenrechtlichen Vorgaben und - vor allem - Möglichkeiten
- Die arzneimittelrechtlichen Besonderheiten, insbesondere die Anforderungen an eine korrekte Eigenherstellung von Arzneimitteln gem. § 13 Abs. 2b AMG sowie die potentielle Bedenklichkeit der Arzneistoffe Amygdalin (Laetril/„Vitamin B 17“), Germaniumsesquioxid und Dichloracetat.