Elektrohyperthermie: Erstattungsfähigkeit und korrekte Abrechnung an aktuellen Beispielen aus der Rechtsprechung (Dr. Frank Breitkreutz, 22. Juni 2013 in Köln)
Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am Sonnabend, 22. Juni 2013 Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit hyperthermischer Behandlungen. Besondere Berücksichtigung findet die auf Seiten der Krankenversicherer in jüngster Zeit ins Feld geführte Argumentation, die Elektrohyperthermie sei aufgrund mangelnder Energiestärke ihrem Wesen nach nicht zu einer therapeutisch relevanten Überwärmung des Gewebes in der Lage. Deshalb sei die Leistungsbeschreibung der Ziffer 5854 (Tiefen-Hyperthermie) nicht erfüllt, so dass allein eine Abrechnung als Verfahren der Elektrotherapie in Betracht käme. Insgesamt gliedert sich das Referat in vier Abschnitte: 1. Elektrohyperthermie, Elektrotherapie und klinisch relevante Gewebserwärmung Demgegenüber ist die abrechnungstechnische „Herabstufung“ in den Abschnitt E VI. des Gebührenverzeichnisses (Elektrotherapie) mit der Systematik des Gebührenrechts nicht in Einklang zu bringen. Sie widerspricht nicht nur den gebührenrechtlichen Vorgaben der GOÄ, sondern auch der medizin- und zivilrechtlichen Dogmatik im Allgemeinen, da sie die Ausführung der Leistung mit dem Leistungsgegenstand an sich verwechselt. 2. Die Gesetzessystematik der Erstattungsansprüche Erörtert wird insbesondere die so genannte „Vertretbarkeitsrechtsprechung“ zur Leistungspflicht privater Krankenversicherungen und die Gesetzessystematik der außervertragsärztlichen Versorgung bei lebensbedrohlichen Erkrankungen. 3. Kommunikation mit den Kostenträgern: Fehlerquellen und optimierte Antragstellung 4. Aktuelle Gerichtsentscheidungen
Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt bis:
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