Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 17. Mai 2014 in München
Kern des Vortrages ist das Haftungs-, Gebühren- und Arzneimittelrecht von Heilberuflern unter besonderer Berücksichtigung von Infusionstherapien.
Vermittelt wird ein für jede Neulandmethode anwendbares, auch für Heilberufler nachvollziehbares Prüfungsschema:
- Strafrecht:
Der erste Teil des Vortrages widmet sich dem (Arzneimittel-)Strafrecht, das vor allem bei der Anwendung ambivalenter Arzneistoffe hinreichende Beachtung finden muss.
Behandelt werden die aktuell in der Komplementäronkologie stark nachgefragten Infusionen mit den Arzneistoffen Amygdalin/Laetril/„Vitamin B17“, Germaniumsesquioxid und Dichloracetat, vor allem im Hinblick auf ihre teilweise diskutierte (potentielle) Bedenklichkeit und die Absicherung des Therapeuten.
Dargestellt werden ferner die arzneimittelrechtlichen Anforderungen an eine korrekte Eigenherstellung von Arzneimitteln nach § 13 Abs. 2b AMG, da Eigenherstellungen in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen haben ("individualisierte Medizin").
- Haftungsrecht:
Auch grundsätzlich erlaubte Therapien können bei Vorliegen eines so genannten Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Der zweite Vortragsteil widmet sich der entsprechenden Absicherung des Arztes oder Heilpraktikers, insbesondere der korrekten Patientenaufklärung und der hinreichenden Überwachung der Therapie.
- Gebührenrecht:
Letztlich muss der Aufwand innovativer Therapien auch wirtschaftlich gestellt werden. Den Vorgaben und - vor allem - den Möglichkeiten des Gebührenrechtes widmet sich der letzte Teil des Referates.
Weitere Informationen:
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