Berlin, 8. April 2025 – Ein weiterer juristischer Erfolg für Amazon-Seller bei Amazon Sperrung: Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 27. März 2025 entschieden, dass Amazon das Verkäuferkonto eines Amazon-Sellers – mit Sitz in Zypern – nicht ohne konkrete Begründung und ohne Anhörung deaktivieren darf. Die einstweilige Verfügung stärkt die Position vieler Amazon-Verkäufer, die immer wieder mit intransparenten Sperrungen im Rahmen von Verifikationsverfahren konfrontiert sind.
Im konkreten Fall wurde das Verkäuferkonto der Antragstellerin im Rahmen des sog. DAC7-Verifizierungsverfahrens gesperrt. Trotz mehrfacher Übermittlung der angeforderten Dokumente und zwischenzeitlich angekündigter Reaktivierung blieb es bei einer Sperre – ohne nachvollziehbare Begründung. Der Amazon-Seller verlor damit nicht nur seinen einzigen Vertriebskanal, er konnte auch belegen, dass sich das Unternehmen ohne den Verkauf über den Amazon-Marktplatz in einer existenzbedrohenden Lage befand.
Das Gericht folgte dabei der Argumentation der Antragstellerin: Amazon nimmt auf dem Markt für Online-Marktplätze eine marktbeherrschende Stellung ein und hat diese im konkreten Fall missbräuchlich genutzt (§ 19 GWB). Die Sperrung ohne sachgerechte Information sei eine unbillige Behinderung, insbesondere da Seller keine Möglichkeit haben, konkret auf die Vorwürfe zu reagieren.

Rechtlicher Meilenstein für Marketplace-Seller bei Amazon Sperrung
Das Gericht stellte dabei klar: Amazon muss konkrete, individuelle Gründe für eine Sperrung benennen und darf nicht pauschal auf allgemeine Formulierungen oder Richtlinientexte verweisen. Das Fehlen einer nachvollziehbaren Begründung sowie die faktische Existenzbedrohung der Antragstellerin rechtfertigen dabei die gerichtliche Intervention.
🔍 Infobox: Das DAC7-Verfahren bei Amazon – Was Seller wissen müssen
Hintergrund:
Die DAC7-Richtlinie der EU verpflichtet Plattformbetreiber wie Amazon, steuerrelevante Informationen über ihre Verkäufer an die Steuerbehörden zu melden. Ziel ist mehr Transparenz im Onlinehandel.
Ablauf des DAC7-Verfahrens bei Amazon
- Einleitung durch Amazon EU S.a.r.l.: Verkäufer werden über Seller Central oder per E-Mail zur Verifizierung aufgefordert.
- Verantwortliche Amazon-Unternehmen:
- Amazon EU S.a.r.l.: Betreiber des Marktplatzes, zuständig für DAC7-Meldungen.
- Amazon Payments Europe S.C.A.: Abwicklung finanzieller Seller-Transaktionen.
- Erforderliche Angaben: Unternehmensname, Handelsregisterdaten, Geschäftsadresse, Steuer-Identifikationsnummer, Nachweise (z. B. Ausweiskopie, Handelsregisterauszug).
- Verifizierungsprozess: Eingereichte Dokumente werden geprüft. Bei Unklarheiten folgen Nachfragen – oft automatisiert und ohne detaillierte Begründung.
- Folgen bei Nichtverifizierung: Sperrung des Kontos und Einbehalt von Guthaben. Selbst zuvor freigeschaltete Accounts können erneut überprüft werden.
Wichtig: Amazon darf eine Kontosperrung nicht ohne nachvollziehbare Einzelbegründung und ohne Anhörungsmöglichkeit vornehmen. Das Landgericht Düsseldorf hat dies in einem aktuellen Beschluss eindeutig bestätigt.

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