Datenschutzrecht

Unsere Kompetenz im Datenschutz

 

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) am 25. Mai 2018 wurde ein neues Zeitalter des Datenschutzes eingeleitet, welches Selbständige, Freiberufler, Vereine, KMUs und national und  international agierende Unternehmen und Konzerne zwingt, das Thema Datenschutz ernsthaft und nachhaltig anzugehen.

 

Als Fachanwaltskanzlei für IT-Recht haben wir einen besonderen Fokus auf das Thema Datenschutz und beraten und unterstützen unsere Mandanten regelmäßig im Rahmen der Datenschutz-Compliance.

 

Je nach Aufgabenstellung und Anforderungen erstellen wir Datenschutzkonzepte, die sicherstellen, dass Unternehmen das Thema Datenschutz nicht nur dokumentieren, sondern auch implementieren. Bei Bedarf versorgen wir unsere Mandanten mit sämtlichen notwendigen Checklisten, Formularen, Richtlinien und Prozessbeschreibungen zur Sicherung der Datenschutzkonformität. Unsere Projektplanung hilft Ihnen dabei, den Datenschutz möglichst vollständig im Unternehmen zu implementieren.

 

Bei speziellen, datenschutzrechtlichen Sachverhalten fertigen wir auf Wunsch Rechtsgutachten, auf die unsere Mandanten ihre Entscheidungen zur datenschutzgerechten Umsetzung ihrer Geschäftsmodelle stützen können.

 

Wir stützen uns auf jahrelange Erfahrungen mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen und stellen bei unserer Beratung sicher, dass wir Sie bei der Umsetzung des Datenschutzes bestmöglich abholen. Wir übernehmen gerne auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter auf das Thema Datenschutz, so dass eine Umsetzung des Datenschutzes auf allen Ebenen Ihres Unternehmens gewährleistet wird.

 

Auf Wunsch stellen wir auch über unser Kanzlei-Netzwerk einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.

Referat
Informationstechnologierecht / Datenschutzrecht