Arzthaftungsrecht (Patient)

Rechtliche Kompetenz bei Behandlungsfehlern

 

Wir beraten und vertreten Patienten, die sich einem potentiellen Behandlungsfehler ausgesetzt sehen. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz und vertreten Ihre rechtlichen Interessen gegen Ärzte, Heilpraktiker, Mitarbeiter der Pflegeberufe, Kliniken und sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens.

 

Mandate im Arzthaftungsrecht erfordern nicht nur die notwendige medizinrechtlichen Expertise –  für eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist auch eine medizinische Analyse des Geschehens sowie die Kenntnis der prozesstaktischen Möglichkeiten notwendig. Diese können wir als Fachanwälte für Medizinrecht mit langjähriger Erfahrung aus einer Vielzahl geführter Prozesse und durch ein Netzwerk zu anerkannten Medizinern und Gutachten der einschlägigen Fachrichtungen gewährleisten. Die Tätigkeit der Sozietät ist seit ihrer Gründung mit  arzthaftungsrechtlichen Verfahren verknüpft.

 

Ständig wiederkehrende Prozesskonstellationen sind dabei Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit:

  • sog. Schönheitsoperationen
  • medizinisch nicht notwendigen Operationen (insbesondere Eingriffen an Wirbelsäule, Hüften, Gelenken usw.)
  • Diagnose- und Befunderhebungsfehlern (übersehene internistische Erkrankungen, Spätbefundung bei onkologischen Erkrankungen u. ä.)
  • neueren umweltmedizinischen Fragestellungen (Unverträglichkeiten auf bestimmte Zahnmaterialien, zahnärztliche Endversorgung trotz Beschwerden, Validität sog. LTT-Testung etc.)

 

BBP Rechtsanwälte & Fachanwälte sind als Fachanwälte für Medizinrecht grundsätzlich bundesweit tätig.

Referat
Medizinrecht