Durchsetzung von BU-Ansprüchen

Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen

 

Neben der Antragsbegleitung und der – zunächst – außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen vertreten BBP Rechtsanwälte & Fachanwälte als Spezialisten für Berufsunfähigkeitsrecht Sie selbstverständlich auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

Sobald der Versicherte den Leistungsfall angezeigt hat und das entsprechende Formular der Versicherung ausgefüllt eingereicht hat, treten häufig Probleme vor der eigentlichen Antragsprüfung auf,  da der BU-Versicherer behauptet, der Versicherte habe im Rahmen einer Jahre zurückliegenden Antragstellung falsche Angaben gemacht und somit eine vorvertragliche Obliegenheitsverletzung begangen.

 

Folge ist in diesem Fällen der behaupteten Obliegenheitsverletzung entweder die Vertragsanfechtung durch den Versicherer, der Rücktritt des Versicherers vom Vertrag oder eine Kündigung. Dem überraschten Versicherten wird bestenfalls die Rückzahlung der Beiträge angeboten. Ohne anwaltliche Hilfe wird es dem Betroffenen in dieser Situation kaum gelingen, eine Versicherung zum Einlenken zu bewegen.

 

Als auf den Bereich Berufsunfähigkeit spezialisierten Fachanwaltskanzlei sind wir mit den von der Rechtsprechung geprägten Besonderheiten vertraut (Stichworte: Auge und Ohr Rechtsprechung, eigene Fragen des Versicherers, Nachfrageobliegenheiten des Versicherers usw.) und verfügen über  langjährige Prozesserfahrung vor den Versicherungskammern der Landgerichte, so dass wir unsere Mandanten effektiv bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen können.

 

Auch wenn der Bestand des Vertrages durch den Versicherer nicht angezweifelt wird, kommt es häufig zur Ablehnung von Anträgen, indem behauptet wird, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit läge nicht vor, etwa weil keine gesundheitliche Einschränkung nachgewiesen sei, welche einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit entspräche (meist 50 %), oder weil keine aussagekräftige Berufskunde durch den Versicherten vorgelegt worden sei oder diese bezweifelt werde. Nicht selten nutzen die Versicherer aus, dass dem Antragsteller bei der Beschreibung seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit bzw. zu den krankheitsbedingten Einschränkungen oder dem Arzt bei der medizinischen Einschätzung der Berufsunfähigkeit seines Patienten Fehler unterlaufen und es zu Widersprüchen in der Darstellung kommt.

 

Gleiches gilt für die Fälle, in denen ein Versicherter eine Rente wegen eingetretener Pflegebedürftigkeit geltend macht. Durch die Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2017 enthalten aktuelle Pflegebescheide eine andere Begrifflichkeit, als die in den alten Berufsunfähigkeitsverträgen verwendeten. Diese Übertragungsschwierigkeiten werden genutzt, um berechtigte Ansprüche abzuwehren.

 

Schließlich kann es vorkommen, dass eine beantragte Berufsunfähigkeitsrente nicht in vollem Umfang gewährt wird oder eine bestehende Rente aufgrund angeblich geänderter Umstände nicht weiter gewährt werden soll (Einstellung der Rentenzahlung). Auch hier muss der Versicherte überlegen, ob er einen entsprechenden abschlägigen Bescheid der Versicherung abwartet oder bereits eine anwaltliche Begleitung im sog. Nachprüfungsverfahren frühzeitig in Anspruch nimmt.

 

Wenn Sie ein Anliegen zum Thema Berufsfähigkeit oder Berufsunfähigkeitsversicherung haben, stehen wir als erfahrener Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Referat
Berufsunfähigkeitsrecht