Als Fachanwaltskanzlei für IT-Recht begleiten und unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Erstellung von Softwarelizenzverträgen, Softwareentwicklungsverträgen, Softwarekaufverträgen, IT – Systemverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (B2C und B2B), Affiliate – Marketing Verträgen, Online-Marketing-Verträgen (Advertiser/Publisher), Influencer-Vereinbarungen, Datenbankverträgen, Outsourcing / Cloud Verträgen, Software as a Service (SaaS)-Verträgen, Verträgen mit der öffentlichen Hand (EVB-IT), Escrow – Vereinbarungen und alle sonstigen Verträge rund um das IT – Recht einschließlich der notwendigen datenschutzrechtlicher Vereinbarungen (z.B. Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung), in deutscher und englischer Sprache.
Unser Leistungs- und Beratungsangebot ist auf Selbständige, Start-Ups, KMUs aber auch international agierende Unternehmen zugeschnitten. Sprechen Sie uns gerne an.