Berufsunfähigkeit

Unsere Kompetenz im Recht der Berufsunfähigkeit

 

BBP Rechtsanwälte & Fachanwälte unterstützt, berät und vertritt seit über 10 Jahren Mandanten im Recht der Berufsunfähigkeit.

 

Relativ unstrittig bestätigen Experten, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu den sinnvollen Personenversicherungen gehört, welche den Versicherten im Fall der Einbuße seiner Arbeitskraft vor existenzieller Finanznot bewahrt. Ebenso evident ist aber leider auch, dass kaum eine Versicherungsart mit so vielen praktischen Hürden und Verständnisschwierigkeiten verbunden ist, wie die private Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Ob der Vertrag, den man einst geschlossen hat, den Schutz bei Berufsunfähigkeit bietet, der bei Abschluss versprochen wurde, zeigt sich erst, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Doch genau hier setzt schon der erste Streitpunkt zwischen den Versicherungsparteien ein.

 

Wurden vom Versicherten die Antragsfragen zutreffend beantwortet? Welche Folge hat die unterlassene Weitergabe von Informationen durch einen Makler, welche Folgen eine Falschberatung durch ihn? Welches Berufsbild ist versichert und in welchem Ausmaß ist der Versicherte durch eine Krankheit für den versicherten Beruf eingeschränkt? Muss er sich auf andere Berufe verweisen lassen? Diese und weitere Fragen kommen im Rahmen eines Leistungsantrags auf und zeigen, dass die Komplexität des Versicherungsfalls allen Beteiligten ein hohes Maß an Spezialwissen abverlangt.

 

Wir bearbeiten als Spezialisten für Berufsunfähigkeit seit mehr als 10 Jahren bundesweit Fälle aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei legen wir einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit schon auf die perfekte Vorbereitung eines Antrages, um möglichst einen aufwendigen und langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Die Praxis zeigt, dass mit einer sorgfältigen Vorbereitung oft in wenigen Monaten ein positiver Leistungsbescheid zu erlangen ist. Aber auch falls es bereits zu einer Ablehnung eines Leistungsantrages gekommen ist, lohnt der Versuch, zunächst außergerichtlich mittels einer substantiierten Argumentation oder mit aussagekräftigen ärztlichen Unterlagen die Versicherung umzustimmen. Auch hier stehen wir Ihnen gern mit unserer Expertise zu Diensten.

 

Schließlich scheuen wir aber auch nicht den Gang vor Gericht, wenn sich die Versicherung uneinsichtig zeigt. Selbst wenn die Situation vorgerichtlich etwa wegen eines negativen Versicherungsgutachtens oder wegen einer ausgesprochenen Kündigung und/oder Anfechtung aussichtslos erscheint, kann das Blatt vor Gericht durch einen entsprechenden Vortrag und ggf. durch Einholung eines gerichtlichen Gutachtens häufig gewendet werden.

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Referat
Berufsunfähigkeitsrecht