Krankenversicherungsrecht

Unsere Kompetenz im Krankenversicherungsrecht

 

Eine Krankenversicherung bietet eine Absicherung im Falle einer Krankheit oder bei Unfällen. Das deutsche Krankenversicherungssystem sieht sowohl eine gesetzliche Krankenversicherung, als auch eine private Krankenversicherung vor. Die komplexen Beziehungen zwischen den Beteiligten werden im Krankenversicherungsrecht geregelt. Das Leistungsspektrum erstreckt sich von der Verhütung von Krankheiten, deren Früherkennung bis zur Behandlung einer Krankheit und ggf. auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

 

BBP Rechtsanwälte & Fachanwälte vertritt neben Leistungserbringern (Arztpraxen, Kliniken etc.) sowohl gesetzlich Versicherte Personen im Rahmen des Widerspruchsverfahrens oder im sozialgerichtlichen Verfahren als auch privatversicherte Rechtssuchende vor den Zivilgerichten. Die größte Fallgruppe stellen Streitigkeiten zur Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung von Behandlungskosten dar.

Im Krankenversicherungsrecht haben wir uns insbesondere auf folgende Bereiche spezialisiert:

  • Streitigkeiten zur Kostenübernahme / -erstattung im Bereich alternativer Krebstherapien (Hyperthermiebehandlungen, dentritische Zelltherapie, Protonentherapie);
  • Streitigkeiten zur Kostenübernahme / -erstattung im Bereich plastischer Chirurgie (Liposuktion, Brustwiederherstellung, Brustverkleinerung- / -vergrößerung);
  • Streitigkeiten mit Versicherern über Krankengeld- / Krankentagegeld;
  • Streitigkeiten aus Arbeitsunfällen (Verletztenrente, Verletztengeld, Pflegegeld, ambulante Facharztbehandlung, ambulante oder stationäre Klinikbehandlungen, Ausstattung mit Hilfsmitteln bis zu Körperersatzstücken, spezielle Sport – und Therapieangebote zur Genesung, Erwerbsminderungsrente, Unfallrente);

BBP Rechtsanwälte & Fachanwälte vertritt ausschließlich die Seite der Versicherten und Leistungserbringer, nicht der Versicherungen.

Nach unserer Erfahrung lohnt es sich in der Regel, zunächst außergerichtlich (bei PKV Versicherten) bzw. im Verwaltungsverfahren tätig zu werden. Die Möglichkeit, eine gütliche Einigung herbeizuführen, ist in diesem Stadium am größten. Sofern dies nicht gelingt, übernehmen wir selbstverständlich auch (bundesweit) gerichtliche Vertretungen.

Referat
Medizinrecht