Die fortschreitende Digitalisierung und die fortschreitende Ablösung des stationären Handels durch e-Commerce/m-Commerce haben mit dem Internetrecht ein neues spezifisches Rechtsgebiet entstehen lassen, welches von unterschiedlichsten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien geprägt ist. Als Beispiel seien die spezifischen Vorschriften des BGB für den Fernabsatz genannt, das Datenschutzrecht (DS-GVO, BDSG), das Telemediengesetz (TMG) aber auch das Wettbewerbsrecht sowie eine Vielzahl von mittelbar oder unmittelbar wirkenden europarechtlichen Vorschriften. Mandanten, die ihre Geschäftsmodelle im Bereich des e-Commerce/m-Commerce ansiedeln, müssen daher eine beinahe unüberschaubare Anzahl von spezifischen Regelungen beachten.
Als Fachanwaltskanzlei für IT-Recht unterstützt BBP Rechtsanwälte Sie dabei, ihr Geschäftsfeld rechtskonform und mithin abmahnsicher umzusetzen. Wir beraten Sie umfassend in allen Fragestellungen rund um den Bereich e-Commerce/m-Commerce und bei sonstigen Geschäftsmodellen in der digitalen Welt.
Ein besonderer Fokus unserer Kanzlei liegt in der Beratung und Vertretung von Händlern des Amazon-Marketplace gegen die Amazon EU S.à r.l., Amazon Services Europe S.à r.l. oder Amazon Deutschland Services GmbH im Rahmen von streitigen Auseinandersetzungen über vorübergehende oder dauerhafte Account-Sperrungen und sonstige Behinderungen bei der Geschäftsausübung auf dem Marketplace als auch über von Amazon geforderte / verrechnete Kosten (Speditionskosten, Retourenkosten etc.) oder einbehaltene Gelder (Sicherheitseinbehalte/Provision for Receivables, Price-Protection etc.). Aufgrund unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von Auseinandersetzungen verfügen wir über die richtige Strategie, um betroffenen Händlern effizient und nachhaltig zu helfen.
Sofern erforderlich, führen wir auch gerichtliche Auseinandersetzungen gegen Amazon, wenn notwendig auch über unsere Korrespondenzkanzlei in Luxemburg.