BBP Rechtsanwälte & Fachanwälte steht Ihnen im Bereich des Marken- und Kennzeichenrechts mit umfassender Beratung und Vertretung zur Seite.
Wir stellen sicher, dass Sie schon vor dem Beginn ihrer geplanten Markenanmeldung bestens beraten sind, denn als eingetragener Markeninhaber genießen Sie nicht nur Rechte, sondern setzen sich auch möglichen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen älterer Markeninhaber aus. Eben deswegen ist nicht nur ständige Markenüberwachung eingetragener Marken von großer Bedeutung, sondern auch eine im Vorfeld der geplanten Markenanmeldung durchgeführte Recherche und Risikoanalyse.
Wenn Sie ein neues (Medizin-) Produkt oder eine Gesundheitsdienstleistung unter einer bestimmten Bezeichnung auf den Markt bringen wollen, prüfen wir potentielle Markenkollisionen (Verwechslungssgefahr) mit bereits bestehenden und eingetragenen Marken und erstellen ein entsprechendes Risikoprofil.
Unser Leistungsangebot beinhaltet dabei die Beratung zum Marken- und Kennzeichenrecht, die Vertretung in markenrechtlichen Widerspruchsverfahren, Abmahnungen bei Markenrechtsverletzung durch Dritte sowie die Abwehr solcher Abmahnungen als auch die gerichtliche Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche bzw. die Verteidigung gegen solche.