Wir vertreten Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Pfleger und sonstige ambulante Leistungserbringer als auch Kliniken, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens, die sich Schadensersatzansprüchen von Patientenseite aufgrund von Behandlungsfehlern ausgesetzt sehen.
Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers stellt dabei nicht nur eine psychische Belastung für den Behandler dar, sondern kann sich aufgrund der ebenfalls zumeist bestehenden strafrechtlichen Dimension und den Auswirkungen auf die Reputation schnell existenzbedrohend auswirken.
Wir kennen sowohl die Arzt- als auch die Patientenseite und entwickeln aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Arzthaftungsrecht stets eine umfassende und auf den Fall optimierte Verteidigungsstrategie.
Wir beraten und vertreten Mediziner, Heilpraktiker und Pfleger, Medizinproduktehersteller und sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens außergerichtlich als auch gerichtlich, in zivilrechtlichen als auch strafrechtlichen Verfahren.