Wettbewerbsrecht, Werberecht in der Medizin

Unsere Kompetenz im Wettbewerbsrecht

 

BBP Rechtsanwälte & Fachanwälte berät und vertritt Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, insbesondere aus der Gesundheits- und Medizinbranche, der Werbebranche sowie aus dem Bereich Digitalisierung in sämtlichen Fragen des Wettbewerbsrechts.

 

Die Unlauterkeit des wettbewerblichen Verhaltens von Unternehmen kann sich sowohl im Verhalten gegenüber den Mitbewerbern als auch
im Verhalten gegenüber den potenziellen Marktpartnern darstellen. Als Mitbewerber gilt hierbei jeder Unternehmer, der mit einem oder
mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.

 

Die Verbotsvorschriften im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) finden sich in erster Linie in den §§ 3 bis 7 UWG, daneben
aber auch in anderen branchenspezifischen Gesetzen, wie etwa dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und weiteren Nebengesetzen.

 

Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten umfassend im Hinblick auf einen gesetzeskonformen Marktauftritt, einschließlich wettbewerbskonformer Produktbeschreibungen als auch Werbekampagnen.

 

Bei notwendigen Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern und Verbänden vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich
vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten.

 

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie uns bitte direkt telefonisch oder per E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Referat
Gewerblicher Rechtsschutz