Datenschutz im Gesundheitswesen

Datenschutz für Praxen, Kliniken  und sonstige Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesen

 

Mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und Inkraftreten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist das Thema Datenschutz, insbesondere in der Gesundheitsbranche, schlichtweg nicht mehr zu ignorieren.

 

Leistungserbringer als auch öffentliche und nicht-öffentliche Unternehmen im Gesundheitswesen, die personenbezogene Daten, einschließlich Gesundheitsdaten,  automatisiert verarbeiten, sind nicht nur verpflichtet, eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, sondern sie müssen ihre Datenschutzkonformität auch nachweisen. In den meisten Fällen wird zudem die Benennung eines Datenschutzbeauftragten notwendig sein.

 

Um den erhöhten Anforderungen des Datenschutzes im Gesundheitswesen zu genügen, unterstützen wir Sie als Fachanwälte für IT-Recht und Experten für den Datenschutz dabei, ein effektives Datenschutzkonzept zu erstellen und erfolgreich in Ihrer Praxis, Ihrer Klinik, Ihrer Einrichtung oder Ihrem Unternehmen umzusetzen. Wenn gewünscht, erstellen wir Handlungsempfehlungen oder Gutachten, die Ihnen helfen, den erweiterten Dokumentationsanforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.

 

Sofern für Ihre Praxis, Ihr MVZ, Ihre Klinik oder Ihre sonstige medizinische oder pflegerische Einrichtung erforderlich, stellen wir über unser Kanzlei-Netzwerk externen Datenschutzbeauftragten.

Referat
Medizinrecht