Anwälte bei BBP

Peer Fischer

Rechtsanwalt Peer Fischer ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und verfügt aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Justitiar eines Medien- und Theaterverlages und diverser Syndikus – Tätigkeiten in unterschiedliche Unternehmen im Bereich der digitalen Geschäftsmodelle über langjährige und spezifische Kenntnisse in den Bereichen Vertragsrecht und Datenschutzrecht.

 

Als Partner der Kanzlei BBP Rechtsanwälte & Fachanwälte ist Herr Fischer in ausgewählten Bereichen des IT-Rechts, des Medizinrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes, des Reputationsrechts und des Rechts der Berufsunfähigkeit tätig.

 

Rechtsanwalt Fischer verfügt über eine Qualifikation als Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht).

 

Er ist zudem als TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter und als Mentor für verschiedene Startup – Programme tätig.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • DAVIT Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein
  • DGRI (Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatig)

Sachgebiete

  • IT – Vertragsrecht
  • Internetrecht, eCommerce
  • Datenschutzrecht
  • Reputationsrecht- und -management

Veröffentlichungen

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Christoph Bomke

 

Rechtsanwalt Christoph Bomke ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und Gründungspartner der BBP Rechtsanwälte & Fachanwälte.

 

Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
und betreut Unternehmen, Freiberufler und Private gleichermaßen.

 

Wesentliche Tätigkeitsfelder von Rechtsanwalt Christoph Bomke sind zudem allgemeines Wirtschaftsrecht (insbesondere Vertriebs- und Handelsrecht) der von der Kanzlei betreuten Unternehmen sowie das Datenschutzrecht im Gesundheitswesen.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph Bomke berät und vertritt im gewerblichen Bereich vor allem verschiedene Unternehmen aus der Gesundheits- und Vertriebs- u. Handelsbranche, aber auch aus anderen Branchen, sowohl außergerichtlich als auch vor allem in Prozessen bei der Verfolgung oder der Abwehr von Ansprüchen.

 

Er ist ferner auf ärztliche Haftpflichtfragen und medizinische (Personen-)Schadensfälle sowie auf das medizinische Versicherungsrecht und hierbei insbesondere den Bereich private Berufsunfähigkeitsversicherung und private Unfallversicherung spezialisiert.

 

Im von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Christoph Bomke bearbeiteten Arzthaftungsrecht besteht zudem eine besondere Expertise im Bereich von Fällen im Zusammenhang mit misslungenen haarchirurgischen Eingriffen im In- und Ausland. Die Kanzlei hat in den letzten 10 Jahren hier allein über Tausend Geschädigte beraten und vertreten.

 

Er ist Mitautor des ersten deutschen Fachbuches im Bereich der Haarchirurgie ( „Minimalinvasive Haartransplantation“, erschienen 2015 im Springerverlag).

 

Die Beratung und Vertretung von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph Bomke erfolgt im gesamten Bundesgebiet. Bei grenzüberschreitenden Mandaten bzw. Mandaten mit Auslandsberührung besteht eine enge Zusammenarbeit mit dort zugelassenen spezialisierten Anwälten.

Schwerpunkte

  • Medizinrecht (insbesondere Arzthaftungsrecht; Medizinprodukte/Berufsrecht u.a.) und Medizinstrafrecht
  • Medizinisches Versicherungsrecht (insbesondere private Berufsunfähigkeitsversicherung/private Unfallversicherung/private Krankenversicherung: Erstattung kostenaufwendiger Therapien u.a.)
  • Personenschäden
  • Wettbewerbsrecht (insbesondere mit gesundheits-/medizinrechtlichem Bezug)
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht (insbesondere Handels- und Vertriebsrecht)
  • Datenschutzrecht im Gesundheitswesen
  • Immobilienrecht

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins

Veröffentlichungen

  • Co-Autor in „Minimalinvasive Haartransplantation“ Reza P. Azar (Hrsg.) , erschienen 2015 im Springerverlag: Buchbeitrag „Haartransplantationen aus juristischer Sicht – ein Leitfaden für Patienten und Behandler durch zentrale Rechts-und Haftungsfragen“ https://www.springer.com/de/book/9783642545597
  • Urteilsbesprechung in VersR 2019, 635 zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.12. 2018, Az. 13 W 103/18: Fragen zur ärztlichen Aufklärung sind kein tauglicher Gegenstand im selbstständigen Beweisverfahren

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Thilo Dietrich

Kurz – Biografie
Ab 1993: Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin
mit Auslandsstation in Cadiz/Spanien

 

Erstes juristisches Staatsexamen (1998)

 

Referendariat in Berlin und Buenos Aires/Argentinien

 

Zweites juristisches Staatsexamen (2000) mit Schwerpunkt „besonderes Verwaltungsrecht „

 

2000 bis 2010: Mitarbeit in verschiedenen Kanzleien mit Aufgabengebieten Versicherungsrecht, öffentliches und privates Baurecht, Mietrecht, Gesellschaftsrecht, Gründungsberatung und Erbrecht.

 

2005 bis 2010: Geschäftsführer einer gGmbH.

 

Seit 2011: tätig als selbstständiger Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft Rechtsanwälte § Steuerberater Dock 11 und bei der Kanzlei p & w Klose am Alexanderplatz

 

Seit 2014: Mitarbeit bei BBP Rechtsanwälte,
2016/2017: erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht
Seit 2018: Partner der BBP Rechtsanwälte und Fachanwälte mbH.

Herr Rechtsanwalt Dietrich verfügt über eine Qualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht.

Mitgliedschaften

  • Mitglied des Berliner Anwaltsvereins
  • Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins
  • Mitglied der AG Medizinrecht
  • Rechtsanwalt Dietrich ist seit 1999 Vorstand des berliner STARThilfe e.V. (Mitglied des DPW)

Sachgebiete

  • Arzthaftungsrecht
  • Kostenerstattung im Krankenversicherungsrecht
  • Krankengeld / Krankentagegeld
  • Berufsunfähigkeitsrecht
  • allgemeines Versicherungsrecht

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Ute Gericke

Daten werden in Kürze ergänzt.

Mitgliedschaften

  • Daten werden in Kürze ergänzt

Sachgebiete

  • Daten werden in Kürze ergänzt

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