Begleitung von Antragsverfahren

Der sichere Weg: Begleitung Ihres BU-Antrages

 

Der durchschnittliche Berufsunfähigkeitsfall kostet den Berufsunfähigkeitsversicherer, auch bei überschaubaren monatlichen Renten, schnell einen hohen fünfstelligen oder sechststelligen Betrag. Aus diesem Umstand, der beim Versicherungsnehmer liegenden Beweislast sowie des hohen Ermessensspielraums des Versicherers erklärt sich die hohe Konfliktträchtigkeit der Berufsunfähigkeitsfälle. Die Versicherung erkennt eine Leistungspflicht letztendlich nur an, wenn kein Ablehnungsgrund mehr erkennbar ist. Um von Beginn keine Angriffsfläche zu bieten und die Antragsunterlagen möglichst vollständig, aussagekräftig und beweisfest einzureichen, begleiten wir Ihren Leistungsfall idealerweise bereits im Vorfeld der geplanten Antragstellung.

 

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die wesentlichen Begriffe anhand des Vertrages und des dazugehörigen Bedingungswerkes. Im Zentrum des Antrages steht der Begriff der Berufsunfähigkeit in seiner konkreten vertraglichen Ausgestaltung. Des Weitern erarbeiten wir mit Ihnen ein Berufsbild – die so genannte Berufskunde – und überprüfen die vorhandenen ärztlichen Unterlagen und bemühen uns, soweit erforderlich, um deren Ergänzung oder Klarstellung. Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir, ob bereits in diesem Stadium die Einholung eines Privatgutachtens erforderlich erscheint. Bei der Antragstellung selbst kann zwischen einer offenen und versteckten Vertretung gewählt werden. Direkt nach der formlosen Antragstellung versendet die Versicherung umfangreiche Fragebögen. Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung und begleiten auch den weiteren Schriftwechsel mit der Versicherung bis hin zur finalen Leistungsentscheidung.

 

Die Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Im Rahmen der Antragsbegleitung auf Leistung einer BU-Rente werden wir ausschließlich auf Basis von Honorarvereinbarungen tätig, welche regelmäßig eine pauschale sowie einem erfolgsbezogene Anwaltsvergütung vorsehen.

 

Mandanten mit einer Rechtschutzversicherung können diese erst im Falle eines konstituierenden Pflichtenverstoßes des Versicherers in Anspruch nehmen – d.h. bei einer Anfechtung oder Kündigung des Versicherungsvertrages oder  bei einem Rücktritt von diesem oder bei einem Nicht- oder Teilanerkenntnis oder sonstigen Leistungsverweigerung.

 

Sollte der Antrag trotz aller Bemühungen abgelehnt werden, vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich. Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, werden wir für Sie die Kostenübernahme anfragen.

Referat
Berufsunfähigkeitsrecht