Strafrecht in der Medizin

Abrechnungsbetrug, Untreue, Vorteilsannahme, fahrlässige Körperverletzung, irreführende Werbung, Lebens- und Arzneimittelstrafrecht

Die Gefahr, sich heutzutage als Arzt, Heilpraktiker, Unternehmer im Bereich Healthcare oder auch leitender Angestellter mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert zu sehen, ist enorm.

 

Nicht weniger gering ist die Gefahr einer unzureichenden anwaltlichen Verteidigung aufgrund der komplizierten Rechtslage:
Der Bereich der Gesundheitsdienstleistungen ist durch eine Vielzahl einschlägiger Gesetze, Verordnungen und Auflagen geprägt, so dass sich das Risiko strafbewehrten Handelns für Kliniken, Praxisinhaber, Unternehmen und Verantwortungsträger als deutlich erhöht darstellt.

 

Gleichzeitig kann bereits die bloße Vermutung einer strafbaren Handlung ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft auslösen, welches neben den strafrechtlichen Folgen stets auch gravierende Folgen für die berufliche Planung und Entwicklung  des Betroffenen hat – diese reichen vom Reputationsverlust durch negative Berichte in den Print und Medien, starken finanziellen Einbußen bis hin zu einer erheblichen Verunsicherung von Patienten und Belegschaft.

 

In einem solchen Fall ist es unser oberstes Ziel, so schnell wie möglich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen, damit es erst gar nicht zu einem gerichtlichen Verfahren und weiteren physischen und psychischen Belastungen kommt.

 

Wir verfügen als Fachanwälte mit medizinrechtlicher Spezialisierung über weitreichende Erfahrung und das notwendige Fingerspitzengefühl, sofern ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mediziner oder Geschäftsführer eines Unternehmens aus der Gesundheitswirtschaft eröffnet wird.

Referat
Medizinrecht