Insolvenz des Rezeptabrechners AvP
Insolvenz der AvP – So sichern Sie Ihre Ansprüche
Was ist passiert?
Die Insolvenz der AvP Deutschland GmbH (AvP), eines der größten Abrechnungszentren in Deutschland, hat Schockwellen durch die Apothekenlandschaft gesandt. AvP zählt rund 3.500 der ca. 19.000 deutschen Apotheken zu seinen Kunden. Sie deckt damit also etwa ein Fünftel des Marktes ab. Apotheken und Krankenhausapotheken können die Rezepte ihrer Kunden über die AvP bei den Krankenkassen einreichen. Das Unternehmen leitet dann die eingegangenen Zahlungen an die Apotheken weiter – zumindest bis zur jetzt bekannt gewordenen Insolvenz der AvP.
Auf die Auszahlung ihrer Umsätze im August 2020 – es soll sich um einen über AvP abgerechneten dreistelligen Millionenbetrag handeln – hatten viele Apothekerinnen und Apotheker jedoch bisher bereits vergeblich gewartet. Am Mittwoch, den 16.09.2020, stellte der Geschäftsführer der AvP beim Düsseldorfer Amtsgericht der Insolvenzantrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AvP Deutschland GmbH gestellt (Aktenzeichen: 502 IN 96/20). Mittlerweile wurde auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen betrügerischer Insolvenz eingeleitet. Nach unbestätigten Presseberichten sollen bei AvP rund 30 Millionen Euro in der Kasse fehlen.
Die Anmeldung der Insolvenz des Rezeptabrechners AvP trifft nicht nur tausende Apotheken, sondern auch Krankenhausambulanzen, Ärzte und sonstige Leistungserbringer. Der vom Amtsgericht Düsseldorf am 16.09.2020 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos prüft derzeit, ob eine Fortführung des Unternehmens im Ganzen oder in Teilen möglich ist.
Was bedeutet die Insolvenz von AvP für sie als betroffene Apotheke oder sonstigen betroffenen Leistungserbringer?
Viele Kunden der insolventen AvP sehen sich existentiell bedroht und befürchten, dass sie das Geld von den gesetzlichen Krankenkassen für abgerechnete Rezepte entweder gar nicht oder nur teilweise oder – bestenfalls – verspätet erhalten. Es drohen neben erheblichen Forderungsausfällen existenzgefährdende Liquiditätsengpässe bis hin zu möglichen Insolvenzen, d.h. eigene Zahlungsunfähigkeit der betroffenen Kunden der AvP. Die Insolvenz der AvP ist für viele Apotheken existenzgefährdend.
Der amtierende Vorstandsvorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker erklärte am 21.09.2020 hierzu:
„Viele Apotheker sehen sich mit der existenziellen Bedrohung konfrontiert, dass sie das Geld von den gesetzlichen Krankenkassen für abgerechnete Rezepte entweder gar nicht oder nur teilweise oder verspätet erhalten. Für diese Sorge haben wir großes Verständnis, denn die Monatsabrechnung einer durchschnittlichen Apotheke mit allen Krankenkassen kann schnell eine sechsstellige Euro-Summe sein. Wenn die Apotheke ihr Geld nicht erhält, kann der Cash-Flow empfindlich gestört werden, denn die Großhändler und Hersteller müssen für ihre vorherigen Warenlieferungen bezahlt werden.“
Was können Sie konkret unternehmen? Was können wir für Sie tun?
Unsere Vorschläge zum rechtlichen Vorgehen im Rahmen der Insolvenz der AvP orientieren sich daran, dass dieses sowohl juristisch erfolgversprechend als auch wirtschaftlich sinnvoll sein muss.
Wir beraten auch zu den Möglichkeiten einer Durchgriffshaftung gegen die persönlich verantwortlichen Geschäftsführer und Gesellschafter der AvP Deutschland GmbH.
Offen sind ebenso Ihre Chancen, weitere Unternehmen der AvP Gruppe in Anspruch zu nehmen. Lassen Sie nichts unversucht, um an Ihr abgerechnetes Geld zu gelangen!
Nachdem das Amtsgericht Düsseldorf am 16.09.2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AvP Deutschland GmbH eröffnet hat, ergeben sich für Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Schadensersatzforderungen zunächst im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Der Insolvenzverwalter wird eine Frist zur Anmeldung der Ihrer Forderungen bestimmen, die wir überwachen werden.
Die Prüfung etwaiger aus unerlaubten Handlungen oder Pflichtverletzungen resultierenden Haftungsansprüche durch den Insolvenzverwalter wird wahrscheinlich angesichts des Umfangs der zu prüfenden Daten und Zahlungsvorgänge einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ebenso werden wir prüfen, inwiefern sich aus den uns bekannten Vertragskonstellationen zwischen AvP und ihren Kunden, mithin Apotheken und sonstigen Leistungserbringern, Rechte auf Ab- und Aussonderung im Hinblick auf die Insolvenzmasse ergeben.
Angesichts der möglichen Erlöse aus den Veräußerungsgeschäften des Insolvenzverwalters und den darüber hinaus bestehenden Möglichkeiten der Einforderung von Haftungsansprüchen durch den Insolvenzverwalter besteht unseres Erachtens eine gute Chance, einen bedeutenden Teil Ihrer Schäden im Insolvenzverfahren ersetzt zu erhalten.
Grundsätzlich benötigt man keinen Anwalt, um die Forderung im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Dies gilt natürlich auch im Falle der Insolvenz der AvP.
Jedoch muss die angemeldete Forderung sorgfältig juristisch begründet werden. Wir würden daher dringend empfehlen, hiermit eine medizinrechtlich spezialisierte Kanzlei zu beauftragen, damit Sie Ihre Chance erhöhen, dass Ihre Forderungen vom Insolvenzverwalter anerkannt werden. Dies gilt auch für die schlüssige Berechnung der Forderungshöhe.
In welcher Form können Sie Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen?
→ Handlungsoption 1: Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren und zu Ihrer Vertretung im AvP-Insolvenzverfahren
Bei dieser Option sind sämtliche unserer Tätigkeiten für Sie im Insolvenzverfahren abgegolten.
Hierzu gehören neben der sorgfältig begründeten Anmeldung Ihrer Forderung beispielsweise etwa nachfolgende Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter, Ihre Vertretung auf den Gläubigerversammlungen und die Wahrnehmung sonstiger Termine im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Die Gläubigerversammlung ist ein Organ der Insolvenzgläubiger, durch das sie in einem Insolvenzverfahren ihre gemeinschaftlichen Interessen vertreten. Ein Stimmrecht in der Gläubigerversammlung gewähren die Forderungen, die angemeldet und nicht bestritten worden sind. Der Umfang der Befugnisse der Gläubigerversammlung ist erheblich. Hierzu gehört insbesondere
-
- die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters;
- die Wahl des Gläubigerausschusses; und
- vor allem die Entscheidung darüber, ob das Unternehmen der Schuldnerin stillgelegt
(liquidiert) oder (vorläufig) fortgeführt werden soll.
Es ist daher wichtig, dass Ihre Forderungen rechtzeitig angemeldet werden, um Ihre Stimmrechte auf der Gläubigerversammlung geltend zu machen.
Für die Gesamtvertretung Ihrer Interessen im Insolvenzverfahren fällt eine gesetzliche 1,0-Gebühr nach Anlage 1 RVG Nr. 3317 an. Die Höhe dieser Gebühr berechnet sich für Sie individuell in Abhängigkeit der Höhe Ihrer anzumeldenden Forderungen (vgl. hierzu unsere Anlage Kostenübersicht Insolvenzverfahren).
→Handlungsoption 2: Auftrag (nur) zur Anmeldung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren
Bei dieser Handlungsoption beschränkt sich unsere Tätigkeit auf die Berechnung Ihres berücksichtigungsfähigen Schadens und die anschließende Anmeldung Ihrer sich hieraus ergebenden Forderungen zur Insolvenztabelle einschließlich derer juristischer Begründung. Weitere Tätigkeiten sind von dieser Gebühr nicht umfasst. Sie werden nach Prüfung Ihrer Forderung durch den Insolvenzverwalter darüber informiert, ob diese in die Tabelle eingetragen wird oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Selbstverständlich können Sie uns auch dann mit der weiteren Vertretung im Insolvenzverfahren beauftragen. Hierdurch entstehen dann weitere Kosten.
Für die Anmeldung Ihrer Forderungen fällt eine gesetzliche 0,5-Gebühr nach Anlage 1 RVG Nr. 3320 an. Die Höhe dieser Gebühr berechnet sich für Sie individuell in Abhängigkeit der Höhe Ihrer anzumeldenden Forderungen.
UPDATE vom 24.09.2020
Am 24.09.2020 wurde nunmehr auch Insolvenz für die AvP Dienstleistungen GmbH / Steinhöfel (Brandenburg) das Insolvenzverfahren eröffnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Dr. Jan-Philipp Hoos bestellt. Die AvP Insolvenz zieht weitere Kreise.
Das Insolvenzverfahren steht im engen Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der AvP Deutschland GmbH. Unsere Kanzlei wird im Rahmen einer Mandatierung prüfen, inwiefern Ansprüche gegen die AvP Dienstleistungen GmbH bestehen.
Sichern Sie sich Ihre Ansprüche schnellstmöglich und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wir lassen Sie bei der Insolvenz der AvP nicht im Regen stehen. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns einfach über das unten folgende Formular oder über die dort angegebene E-Mail-Adresse.
Ihre direkten Ansprechpartner:
Christoph Bomke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz
Thilo Dietrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Peer A. Fischer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Telefonnummer: (030) 318 0255 – 0
E-Mail: info@bbp-legal.com