BBP Rechtsanwälte erzielen Vergleich bei aussichtloser Situation
LG München I, Beschl. v. 29.03.2019, Az. 12 O 18028/18
Ein Rechtssuchender, welcher bereits von mehreren Kanzleien abgewiesen worden war, wandte sich an uns mit der Bitte, sein Mandat gegen einen Dirkektversicherer zu übernehmen.
Bereits relativ kurz nach dem Abschluß seines BU Versicherungsvertrages im Jahr 2015 erlitt der Mandant aufgrund eines nächtlichen Überfalls ein Trauma, welches sich zu einer Depression ausweitete und schließlich zur Arbeitsunfähigkeit führte. Der Versicherte zeigte den Leistungsfall gegenüber seiner BU Versicherung an.
Bei der Prüfung ergab sich, dass es bereits 2 Jahre vor Vertragsschluss zu einigen psychotherapeutischen Sitzungen gekommen war, welche der Kläger (nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter der Hotline der Beklagten) nicht angegeben hatte. Von dem Argument des Hotline Mitarbeiters, es habe sich dort lediglich um die Auswirkungen einer Mobbingaffäre gehandelt, welche durch einen Arbeitsplatzwechsel nun vollständig weggefallen sein, wollte die Versicherung nun nichts mehr wissen. Die Versicherung behauptete, der Versicherte habe eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen und erklärte deswegen die Anfechtung des Vertrages, sowie den Rücktritt vom Vertrag.
Die Kollegen hatten den Fall offenbar als aussichtlos beurteilt und tatsächlich zeigt sich an diesem Beispiel, welche Schwierigkeiten einen Versicherten erwarten, wenn er ohne Zeugen beim Vertragsschluss Angaben eines Versicherungsvertreters vertraut. Im Rahmen eines frühen 1. Termins gelang es aber zumindest ansatzweise, den Richter am Landgericht München von der Plausibilität des Vortrags des Versicherten zu überzeugen, sodass dieser eine Beweisaufnahme in Betracht zog. Im Rahmen eines Vergleichs entschloss sich der Versicherer zur Zahlung von 10.000,- € an unseren Mandanten.
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