Prüfpflichten von Online-Plattformbetreibern: Aktuelle Handlungshinweise für Online-Händler

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urt. v. 21. Dezember 2023, Az. 6 U 154/22) setzt fundamentale Standards in der Verantwortung von Online-Plattformbetreibern im Kontext des Wettbewerbsrechts.

Für E-Commerce-Händler, die ihre Waren über Drittplattformen verkaufen, ist dieses Urteil eine ganz wesentliche Orientierungshilfe. Es beleuchtet nicht nur detailliert die Prüfpflichten, die Plattformbetreibern obliegen, sondern legt auch die notwendigen Handlungsweisen für eine rechtskonforme Produktpräsentation dar.

 

Zentrale Prüfpflichten für Plattformbetreiber

Im Mittelpunkt des Urteils stehen die erweiterten Prüfpflichten von Plattformbetreibern wie z.B. Amazon, die über eine Reaktion auf bereits zur Kenntnis gebrachte Rechtsverletzungen hinausgehen. Das Oberlandesgericht betont insbesondere die Notwendigkeit für Plattformbetreiber, präventive Maßnahmen zu implementieren, um z.B. Verstöße gegen spezifische Kennzeichnungsvorschriften proaktiv zu verhindern. Das Urteil unterstreicht damit für das Wettbewerbsrecht, dass Plattformbetreiber eine aktive Rolle im E-Commerce einnehmen müssen. Ihnen kommt damit eine entscheidende Funktion beim Schutz der Verbraucher und bei der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs zu, die oft nicht in ausreichendem Maß wahrgenommen wird.

 

Handlungsempfehlungen für Online-Händler (Amazon-Seller)

Für Online-Händler resultieren aus diesem Urteil klare Handlungsempfehlungen:

    • Regelmäßige Überprüfung der Produktpräsentation. Eine kontinuierliche Kontrolle der Produktlistings auf Plattformen wie Amazon ist essenziell, um die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben sicherzustellen.
    • Kommunikation mit dem Plattformbetreiber: Bei Feststellung von rechtlichen Unstimmigkeiten ist ein sofortiger, dokumentierter Dialog mit dem Plattformbetreiber anzustreben. Hier ist auf insbesondere auf das begrenzte Zeitfenster hinzuweisen (vier Wochen ab Kenntnis), dass Sellern zur Verfügung steht, wenn sie ggf. per einstweiligen Rechtsschutz den Plattformbetreiber in die Pflicht nehmen wollen.
    • Dokumentation sämtlicher Vorgänge: Eine sorgfältige Dokumentation der Kommunikation mit Plattformbetreibern und der Verstöße (Datierte Screenshots, Webseitenausdrucke (pdf)) ist entscheidend, um bei Bedarf den Verletzungstatbestand und auch die vom Seller ergriffenen Maßnahmen nachweisen zu können.

Fazit

Das Urteil des OLG Frankfurt setzt entscheidende Impulse für das wettbewerbsrechtliche Umfeld von Online-Sellern auf Plattformen wie etwa dem Amazon-Marketplace und verdeutlicht die Verantwortung von Plattformbetreibern.

Für Verkäufer ergibt sich daraus die Notwendigkeit, ihre Produktpräsentationen fortlaufend zu hinterfragen und proaktiv für deren Rechtskonformität Sorge zu tragen. Durch die Implementierung einer Compliance-Strategie und die Nutzung spezialisierter Rechtsberatung können Online-Händler eigene rechtliche Risiken minimieren aber auch Plattformbetreiber effektiv dazu bewegen, unredliche Wettbewerber auf der Plattform zu sperren. Letztendlich können so auch Online-Händler einen Beitrag zum Verbraucherschutz sowie zur Förderung eines fairen Wettbewerbs leisten.

Ihr direkter Ansprechpartner:

 

Peer A. Fischer
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

 

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